Regeln
Diese Regeln sollen das Verhältnis zwischen den Nutzern Regeln, sie sind von jedem Mitglied ein zu halten!
1. Allgemein
Jeder Hobby Funker kann sich für die Teilnahme an der CB Notfunkstation NDS Anmelden, die CB Notfunkstation NDS stellt keinen Verein dar. Sie dient der Interessengemeinschaft, zum austausch und der Gemeinsamen Nutzung des Hobbys. Jeder Hobby Funker kann Kostenlos (keine Monatsbeiträge) Mitglied werden. Er kann hierbei ein Rufzeichen der CB Notfunkstation NDS erhalten (13NSN...), muss dieses jedoch nicht nutzen, wenn er ein Rufzeichen besitzt, sollte kein Rufzeichen, sondern ein Skip vorhanden sein, so sollte das Mitglied das Rufzeichen der CB Notfunkstation NDS verwenden. Die Rufzeichen vergabe ist unter dem Link Mitglied werden, aufgelistet. Wunsch Rufzeichen sind nach Absprache möglich, diese sollten jedoch mit 13NSN beginnen.
2. Technik
Jeder Teilnehmer ist für seine Geräte, Antennen etc. selbst Verantwortlich und Haftbar, verstöße gegen die Vorschriften der BNetzA, hat einen Ausschluss zur folge. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden die für die Bundesrepublick erlaubt sind. Ebenso ist es nicht gewünscht Geräte zu nutzen die die Sendeleistung von 4 Watt FM / 1 Watt AM überschreiten. Das Einsetzen / Betreiben von Brenner / Versterker ist nicht das Ziel der CB Notfunkstation NDS.
3. Verhalten
Jedes Mitglied hat sich Ordentlich und im Guten Ton, Online wie Offline, Funk und Messenger zu verhalten. Mitglieder die mehrfach Negativ auffallen, werden aus der CB Notfunkstation NDS ausgeschlossen. Mitglieder die Bewust Störungen verursachen, werden durch die CB Notfunkstation NDS der BNetzA gemeldet. Verantwortlichen ist Online so wie Funk und Messenger folge zu leisten. Verantwortlicher sind durch Rufzeichen erkennbar.
4. Messenger
Für den schnellen Austausch nutzt die CB Notfunkstatin NDS den Messengerdienst Whatsapp, diese Gruppe kann genutzt werden, es besteht aber kein muss.
5. Events
Die Teilnahme an Funk-Events ist für jedes Mitglied Freiwillig, jedoch ist es Ziel als Gruppe an Funk-Events Teil zu nehmen, auch an diesen die nicht von der CB Notfunkstation NDS geplant sind. Termine werden Rechtzeitig auf der Webseite im Event Kalender eingetragen, bzw. sind da zu entnehmen. Mitglieder die weitere Eventtermine kennen können diese im Forum eintragen. Die Daten werden im Eventkalender übernommen.
6. Rufzeichen
Jedem Mitglied wird ein Rufzeichen zu geteilt, die Benutzung des Rufzeichen steht dem Mitglied jedoch frei. Das Mitglied muss das Rufzeichen nur dann verwenden wenn,
- das Mitglied nur einen Skip hat,
- noch kein Skip oder Rufzeichen hat.
Die Rufzeichen dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.
7. Berg Funk
Jedes Mitglied hat das Recht sine Station Mobil auf einem Berg auf zu Bauen, hat ein Mitglied dieses vor so sollte er dieses im CB Notstation NDS Forum bekannt geben, das so andere Stationen in dem Zeitraum mit QRV sein können. So können Reichweiten etc. getestet werden. Gründungsmitglieder der CB Notfunkstation NDS müssen jeden Berg Funk im Forum bekannt geben. Gibt ein Gründungsmitglied dieses nicht an, so kann der Ausschluss als Gründungsmitglied erfolgen.
8. Gründungsmitglieder
Die Gründungsmitglieder haben für einen Reibungslosen ablauf bei Events, Berg Funk etc. zu sorgen, sie Planen Events, Treffen etc. jedes Grünsungsmitglied bringt Ideen für Ablauf und verbesserungen mit ein. Nicht Gründungsmitglieder können Vorschläge zur Verbesserung an ein Gründungsmitglied weiter leiten.
Jedes Mitglied kann sich als Gründungsmitglied (Maximal 10) einbringen / Bewerben, ein Recht auf Aufnahme als Gründungsmitglied besteht jedoch zu keiner Zeit. Bewirbt sich ein Mitglied als Gründungsmitglied so sind folgende Vorraussetzungen nötig:
- Erfahung im 11, 2, Meter Band so wie im 70cm Band,
- Interesse am Berg Funk,
- Erfahung in Technik und Antennenbau,
- QTH in Niedersachsen
- min. 21 Jahre .
9. Ziel und Zweck
Das Hauptziel der CB Notfunkstation NDS ist es, Jugendarbeit zu leisten, Jugendliche und Heranwachsende Jzugendliche für das Hobby Funk zu begeistern, gewinnen. Desweiteren Zählen Funk in Kriesensituationen, in einem kurzen Zeitraum eine Funkstrecke auf zu Bauen die Stabil steht und Informationen von Station zu Station weiter geben kann. Dieses wird in Abständen in Events geübt und verbessert. Sollte eine Situation eintreten in der Mobilfunknetze etc. Ausfallen ist Funk Notwendig.
Ein weiteres Ziel der CB Notfunkstation ist es, dass Mitglieder sich gegenseitig Unterstützen, Autopanne etc. jedes Mitglied verpflichtet sich, je nach Zeit einem Mitglied und nicht Mitglied zu helfen. Für diesesen Zweck ist das Forum auf der Webseite der CB Notfunkstation NDS oder die Kanäle:
- 149,0875 (Freenet)
- 446,03125 (Kanal 3) PMR446
- 433,250 (Kanal 8) LPD
- 27,055 (Kanal 8 ) CB Funk
zu wählen.
Jedes Mitglied sollte je nach Zeit auf mindestens 27,055 (Kanal 8) erreichbar sein. Die Bekanntgabe des Hauskanals der CB Notfunkstation NDS erfolgt erst wenn, mehrere Mitglieder in der CB Notfunkstation NDS Registriert sind.
10. Mitgliedschaft
10.1 Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele der CB Notfunkstation NDS unterstützen.
10.2 Die Mitgliedschaft wird erworben durch, die Registrierung auf der Webseite der CB Notfunkstation NDS. Jedes neue Mitglied wird angehalten, dem Gründungsmitglied 13NSN001 folgende Daten zu nennen:
- Name, Vorname
- Skip / Rufzeichen
- Anschrift (kein Postfach)
- Telefon Nummer (Handy)
- E -Mail Adresse
10.2.1 Diese Daten werden benötigt wenn,
- Mitglieder über änderungen Informiert werden müssen,
- Mitglieder QSL Karten über die CB Notfunkstation NDS Empfangen / Versenden möchten
10.2.2 Wer erhält diese Daten:
zugriff auf die Daten haben nur Gründungsmitglieder, diese sind dazu Angehalten die Datenschutzverordnung ein zu Halten. Die Speicherung der Daten ist für die Verwaltung der CB Notfunkstation NDS unabdingbar. Die Löschung der Daten erfolgt mit Austritt aus der CB Notfunkstation NDS.
10.3 Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber eines Gründungsmitglied der CB Notfunkstation NDS. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Gründungsmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es der CB Notfunkstation NDS zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber der CB Notfunkstation NDS nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Gründungsmitglieder Kontaktieren und eine Sitzung hervorrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.
10.4 Die Mitgliedschaft in der CB Notfunkstation NDS endet mit dem Tod.
11. Aufwandsentschädigungen und Mitgliedbeiträge
Aufwandsentschädigungen werden keinem Mitglied der CB Notfunkstation NDS gut geschrieben. Jeder Aufwand der für die CB Notfunkstation NDS getätigt wird ist freiwillig und Ehrenamtlich.
Zum Stand 01.06.2017, werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben, die CB Notfunkstation NDS ist kein im Vereinsregister gemeldeter Verein (e.V.). Die CB Notfunkstation NDS kann jedoch zu jeder Zeit mit Absprache der Gründungsmitglieder und Mitglieder als Verein eingetragen werden. Hierrüber wird jedes Mitglied seperat Informiert.
12. Empfangen und Senden von QSL Karten
Jedes Mitglied kann, QSL Karten (in Kartenform) über die CB Notfunkstation NDS Versenden oder Empfangen. QSL Karten die für ein CB Notfunkstation NDS Mitglied bestimmt sind, werden von der CB Notfunkstation NDS an das Mitglied weiter geleitet. Das Mitglied erhällt eine für Ihn bestimmt Anschrift die er an seine gegen Station für das Senden von QSL Karten angeben darf. Dieser Service muss bei einem Gründungsmitglied per E-Mail beantragt werden. Das Mitglied Stellt der CB Notfunkstation NDS seine QSL Karten (in Papioerform) bereit, die CB Notfunkstation NDS Lagert diese (max. 10) und versendet sie, wenn das Mitglied die Daten der Gegenstation bei der CB Notfunkstation NDS hinterlegt hat.
12.1 Gebühr
Für das Senden und weiter Leiten von QSL Karten wird eine Gebühr von 2,46€ pro QSL Karte erhoben. Der Versand der QSL Karten erfolgt erst bei Zahlungseingang. Jede Gebühr muss Seperat getätigt werden (pro QSL Karte eine Zahlung). Eine Anlastung von Guthaben ist nicht möglich.
13. Spenden und Sponsoring
Jeder kann der CB Notfunkstation NDS Spenden zu kommen lassen, diese können sein:
- Sachspenden (Funkgeräte und Zubehör)
- Geldspenden
Vor jeder Spende ist ein Gründungsmitglied zu Informieren, bzw. muss die Spende von den Gründungsmitgliedern genemigt werden. Mitglieder können der CB Notfunkstation NDS Spenden zu kommen lassen, hier muss eine Gründungsmitglieder Versamlung stattfinden.
Geldspenden werden für Treffen der CB Notfunkstation NDS verwendet (Verpflegung) desweiteren können die Spenden auch an Mitglieder weitergegeben werden, wenn eine Notsituation entstanden ist (Nachweispflicht). Zur Förderung von Jugendlichen und Jugendarbeit. Sachspenden werden unter den Mitgliedern verteilt, wenn die Finanziellen mittel nicht gegeben sind (Nachweispflicht)
Sponsoren können verschiedene Bereiche der CB Notfunkstation NDS Unterstützen, hier für wird ein Gründertreffen mit dem Sponsor vereinbart um details zu klären. Sponsoren können sich zu jeder Zeit per E-Mail, Telefon bei einem Gründungsmitglied melden.